Rechtsanwältin Karin Th. Hierstetter

Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben“

           Aristoteles (384-322 v. Chr.), Metaphysik




Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts.

  • Allgemeines Strafrecht 
  • Jugendstrafrecht 
  • Betäubungsmittelrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • und andere Bußgeldtatbestände
  • Strafverfahrensrecht
  • Strafvollzug und Strafvollstreckung





Es gibt viele Möglichkeiten mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Fast alle Bereiche des täglichen Lebens werden durch eine Vielzahl
von Rechtsvorschriften reglementiert, schnell kann man sich in den Fallstricken straf- oder ordnungsrechtlicher Vorschriften verfangen.
Oft führen schon Unwissenheit, Unachtsamkeit oder Leichtsinn dazu, sich als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens oder Angeklagter
in einem  Strafprozess wiederzufinden, in anderen Fällen können besondere Lebens- und Ausnahmesituationen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Betroffene sieht sich dann der gesamten Bandbreite staatlicher Strafverfolgungsmaßnahmen gegenüber und wird oftmals bereits im Ermittlungsverfahren mit einschneidenden Maßnahmen konfrontiert.

Meine Aufgabe ist es in einem solchen Fall, Ihnen als Vertrauensperson in jeder Lage des Verfahrens zur Seite zu stehen, Ihre Rechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden durchzusetzen, für einen schnellen Abschluss des Verfahrens zu sorgen und dabei das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Die entscheidenden Weichenstellungen für den Verlauf und den Ausgang eines Strafverfahrens finden in der Regel schon ganz zu Anfang statt. In dieser Situation sollten Fehler unbedingt vermieden werden.
Es empfiehlt sich daher, in einem möglichst frühen Verfahrensstadium,
und zwar noch vor der allerersten Äußerung gegenüber den Ermittlungs-behörden (z.B. gelegentlich einer polizeilichen Vernehmung, Anhörung
oder Vorladung) einen Strafverteidiger einzuschalten, um weitreichende Folgen abzuwenden.